Rechtsprechung
BDH, 08.11.1963 - WDB 24/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 20.09.1978 - 2 WDB 26.76
Rechtsmittel
Für unverbindlich wurden ferner Befehle gehalten, die unter Verstoß gegen den das ganze öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel eingesetzt werden, um einen rechtlichen Erfolg zu erzielen, der offensichtlich bereits anderweitig gewährleistet ist (vgl. BDH Beschluß vom 8. November 1963 - WDB 24/63 - und BDH NZWehrr 1968, 149 = RiA 1968, 159) und solche, denen über ihre Rechtswidrigkeit hinaus ein solcher Mangel anhaftet, daß die Annahme ihrer Verbindlichkeit mit dem Sinn des Befehlsverhältnisses unvereinbar wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. Oktober 1968 - 1 WDB 10/68). - BVerwG, 20.10.1967 - I WDB 7.67
Rechtsmittel
In seinem Beschluß vom 8.11.1963 - WDB 24/63 - hat der Wehrdienstsenat in einem ähnlichen Fall festgestellt, daß eine über die Einbehaltung von den Dienstbezügen bzw. über die Beitreibung hinausgehende Rechtsfolge auch nicht eintritt, wenn die Zahlungsaufforderung in die Form eines Befehls gekleidet ist, und daß ein solcher Befehl seiner rechtlichen Natur nach nichts anderes ist als eine Zahlungsaufforderung.